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Neuste Meldungen zu SARS-Cov-2/ COVID-19 (Coronavirus)
Das darf ich machen | Das muss ich leider lassen |
Der Aufenthalt in der Öffentlichkeit ist mit maximal 5 Personen aus zwei unterschiedlichen Haushalten gestattet. Kinder unter 14 Jahren sind hiervon ausgenommen | Zu anderen Menschen ist in allen Situationen in der Öffentichkeit ein genereller Mindestabstand von 1,5 (in Worten: anderthalb) Metern zu halten! In öffentlichen Verkehrsmitteln, auf öffentlichen Plätzen und in Einkaufsläden ist ein Mund-Nase-Schutz zu tragen! |
Im privaten Umfeld dürfen sich Gruppen mit nicht mehr als 5 Personen aus zwei unterschiedlichen Hausständen treffen. Dies gilt nicht für Kinder unter 14 Jahren. | Freizeiteinrichtungen, Gastronomiebetriebe, Kosmetikstudios und Touristische Hotelangebote müssen ausgesetzt werden. |